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Dichtigkeitsprüfung nach § 61a LWG

Kennen Sie die Konsequenzen des neuen Abwassergesetzes?

Laut § 61a LWG (Landeswassergesetz) sind Sie als Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass Ihr Abwasserrohr intakt ist. Es obliegt Ihrer Pflicht, nachzuweisen und dafür zu sorgen, dass Ihr Abwasserrohr intakt ist, also kein Abwasser aus Ihrem Rohr ins Erdreich oder ins Grundwasser eintreten kann. In Köln sind Sie sogar bis zum Straßenkanal verantwortlich, nicht wie früher bis zur Grundstücksgrenze.

Was bedeutet das für mich?

Zunächst müssen Sie Ihr Abwasserrohr überprüfen lassen. In vielen Fällen reicht eine optische Überprüfung aus. In anderen Fällen muss auch eine Prüfung nach DIN EN 16 10 oder ATV 143-30 durchgeführt werden: Ihr Abwasserrohr muss für eine gewisse Dauer einem bestimmten Wasser- oder Luftdruck standhalten. Der Test darf nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.

Die rechtlichen Regelungen hierfür sind sehr komplex und von Kommune zu Kommune anders. Auch spielt es eine Rolle, in welcher Wasserschutzzone Ihr Haus steht. Wir können Ihnen genau sagen, welche Regelung für Sie gilt: So sind Sie auf der sicheren Seite.

Und wenn mein Rohr undicht ist?

Wenn Ihr Abwasserrohr undicht ist, muss es saniert werden. Dafür sind Sie als Hausbesitzer verantwortlich. Um unnötige Kosten zu vermeiden, bieten wir Ihnen gerne direkt einen Sanierungsplan an, der auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Vorzugsweise arbeiten wir mit grabenlosen Sanierungsverfahren, dies schont Ihren Geldbeutel.

Unser Service-Angebot:
  • Hilfestellung bei Problemen 
  • Optische Überprüfung 
  • Wasser- Luftdrucktest 
  • Spezifischer Sanierungsplan 
  • Grabenloses Sanierungsverfahren
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